FÜHRERSCHEIN FÜR WOHNMOBIL UND WOHNWAGEN - LEICHT ERKLÄRT
Der richtige Führerschein für Wohnmobile und Wohnwagen
Die gültige Fahrerlaubnis
Um ein Wohnmobil zu führen, ist in der Regel ein Führerschein der Klasse B erforderlich. Dieser berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen und bis zu acht Sitzplätzen (einschließlich des Fahrersitzes). Mit der Klasse B96 kann das Zuggewicht auf 4250 kg zulässige Gesamtmasse erweitert werden. Für Anhänger über 750 kg und bis 3,5 t gilt die Klasse BE.
Wenn das Wohnmobil ein höheres zulässiges Gesamtgewicht aufweist, kann ein Führerschein der Klasse C1 oder C1E erforderlich sein, abhängig von Gewicht und Anzahl der Sitzplätze.
Bitte beachten Sie, dass nationale Regelungen hinsichtlich des Führens von Wohnmobilen variieren können und in einigen Ländern spezielle Vorschriften gelten können. Wir empfehlen daher, vor Fahrtantritt die konkreten Vorschriften des jeweiligen Landes zu überprüfen.

Ältere Führerscheine
Fahrerlaubnisklassen bis Ende 1998
Jeder, der bis zum 31.12.1998 einen Führerschein Klasse 3 erworben hat, darf einen PKW und LKW bis zu 7,5 t zulässige Gesamtmasse sowie Züge mit bis zu drei Achsen (einachsige Anhänger) fahren. Die Klasse 3 war meist in dem bis heute gültigen „grauen Lappen“ eingetragen und wurde 1982 durch den rosa Führerschein ersetzt.
Führerscheine im Zeitraum 01.01.1999 – 18.01.2013
Mit der Führerscheinreform ab 1999 wurden neue Führerscheinklassen und auch ein neues Führerscheindokument in Scheckkartenformat eingeführt. Die alte Klasse 3 konnte umgetauscht werden in die neuen Fahrerlaubnisklassen B/BE und C1/C1E. Damit war es nun auch möglich 4-achsige Züge (zweiachsige Anhänger) mit einem Gesamtgewicht von bis zu 12 t zu fahren.
Fahrerlaubnis Neuregelung ab dem 19.01.2013
Die Führerschein-Neuregelung seit dem 19. Januar 2013 vereinheitlicht die Führerscheinklassen europaweit. Die zuvor erworbenen alten Führerscheine behalten ihre Gültigkeit, sollten jedoch umgetauscht werden. Bei Umtausch werden alte Führerscheine den entsprechenden Fahrerlaubnisklassen zugeordnet. Es ist keine neue Fahrprüfung abzulegen.
Es wird empfohlen, vor Reisen ins europäische Ausland alte Führerscheine in die neuen Scheckkartenführerscheine umzutauschen. Die Polizei im Ausland könnte unter Umständen keine Kenntnisse von den alten Führerscheinklassen-Bezeichnungen haben.
Führerschein-Umtausch in Deutschland.
Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Das Ziel dieser Maßnahme ist es, sicherzustellen, dass alle in der EU im Umlauf befindlichen Führerscheine einheitlich und fälschungssicher sind. In Deutschland gibt es gestaffelte Fristen für den Umtausch des Führerscheins, wobei der letzte Tag für den Umtausch der 19. Januar 2033 ist. Beim Umtausch des Führerscheins handelt es sich um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit – die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert bestehen.
Die Umtauschpflicht greift jedoch je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr möglicherweise auch früher. Näheres zu den Fristen können Sie auf den Informationseiten der Bundesregierung nachlesen.
Benötigter Führerschein für Mietwohnmobile.
Für die meisten Fahrzeuge unserer ADAC Wohnmobilflotte ist die alte Führerscheinklasse 3 ausreichend. Die Führerscheinklasse B ist für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3.500 kg, für die Fahrzeuge mit mehr als 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht wird die Führerscheinklasse C1 benötigt.
Quelle: ADAC Autovermietung – Welcher Führerschein für Wohnmobile und Wohnwagen?